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Korrektur: Corona-Bedingungen seit 09.02.

11. 02. 2022

In unserer vorigen Meldung vom 10.02. waren die Bedingungen leider nicht ganz korrekt formuliert. Korrigiert lauten die sich aus der CoronaSchVO vom 09.02. ergebenden Änderungen für den Musikschulunterricht: 

 

Es gelten lt. Corona-Schutzverordnung NRW wieder alle Kinder und Jugendlichen bis einschließlich 17 Jahren als immunisiert (2G).

 

Außerdem gelten alle Schülerinnen und Schüler, auch wenn sie bereits volljährig sind, aufgrund der regelmäßigen Schultests ohne weiteren Nachweis als getestet (3G).

 

Daraus folgt, dass alle Vorschulkinder sowie Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 17 Jahren die Bedingungen für 2G+ erfüllen.

Ab 18 Jahren ist generell mindestens der 2G-Status nachzuweisen.

 

Alle Corona-Bedingungen finden Sie nochmals zusammengefasst auf unserem Aushang.

 

 

Bild zur Meldung: Korrektur: Corona-Bedingungen seit 09.02.

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