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Ermäßigungen

Auszug aus der Schul- und Entgeltordnung der Musikschule der Stadt Bergkamen


5.4 Entgeltermäßigung


Alle Entgeltermäßigungen gelten nur für die in der Entgelttabelle dargestellten Unterrichtsformen. Einzige Ausnahme ist der Unterricht im Programm JeKits/Jeki, für den die Ermäßigungsformen ebenfalls nicht angewendet werden; hier gelten gesonderte Ermäßigungsmöglichkeiten.


(1) Familien-Rabatt
Ein einzelnes Familienmitglied zahlt voll, besuchen mehrere Mitglieder einer Familie Unterrichte der Musikschule, wird eine Familienermäßigung gewährt. Als Familienmitglieder zählen die in einer Haushaltsgemeinschaft im Sinne des Meldegesetzes lebenden Personen. Ab zwei angemeldete Familienmitglieder erhalten alle jeweils 15 % Rabatt auf die gebuchten regelmäßigen Unterrichtsfächer (ausgenommen sind Projekte, Tickets, Kooperationen und Angebote der Musikakademie). Auch die Teilnahme eines Kindes der Familie am Grundschulprogramm JeKits/Jeki wirkt sich entgeltermäßigend auf die übrigen Familienmitglieder aus. Der Familien-Rabatt gilt für alle angemeldeten Schüler/innen der Musikschule, für die keine Sozialermäßigung beantragt wird und wird ohne Antrag berechnet.

 

(2) Orchester- und Ensemble-Rabatt
Alle Schüler erhalten auf Antrag für die dauerhafte und regelmäßige Teilnahme an einem der nachfolgend aufgeführten Ensembles zusätzlichen Rabatt in Höhe von 10 %. Dies gilt für den Unterricht auf dem im jeweiligen Ensemble gespielten Instrument, nicht für weitere Instrumente. Diese Ermäßigung wird pro Instrument nur einmalig berechnet, unabhängig von der Anzahl der Teilnahme an mehreren Ensembles. Für Schüler, die in die Studienvorbereitende Ausbildung/Förderklasse aufgenommen sind, wird dieser Rabatt nicht berechnet, da die Teilnahme an Orchester- und Ensembleangeboten der Musikschule Bestandteil der Ausbildung sind.
Folgende Orchester und Ensembles sind für diesen Ensemble-Rabatt vorgesehen: Blasorchester „BOB“, Jugendblasorchester „BOBBIES“, Bigband „Triple B“, Streicher-Kammerorchester, Streicherensemble „Fiddlesticks“, Zupforchester, Jugendzupforchester, Saxophon-Ensemble, Flötenensemble, Klarinettenensemble, Blechbläserensemble. Diese Liste wird von der Musikschulleitung regelmäßig erweitert und aktualisiert und kann eingesehen werden.

 

(3) Weitere Ermäßigungsmöglichkeiten
Inhaber einer Jugend-Leiter-Card oder einer Ehrenamtskarte sowie alle Bundesfreiwilligendienstleistenden, Wehrdienstleistenden und Freiwilligen im Sozialen Jahr erhalten auf Antrag Rabatt auf eines der gebuchten regelmäßigen Unterrichtsfächer in Höhe von 10 % (ausgenommen sind Projekte, Tickets, Kooperationen und Angebote der Musikakademie).

 

(4) Sozialermäßigung
Familien können für die Teilnahme ihrer Kinder am Musikschulunterricht einen Antrag auf Sozialermäßigung stellen, wenn sie zu einer der folgenden Gruppen gehören:

  • Empfänger von Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts nach SGB II (Arbeitslosengeld II)
  • Empfänger von Leistungen der Sozialhilfe nach SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Grundsicherung im Alter
  • und bei Erwerbsminderung)
  • Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Empfänger von Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
  • Empfänger von Kinderzuschlägen nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes
  • Empfänger von Ausbildungshilfen (insbesondere BaföG-Leistungen und Berufsausbildungshilfe nach § 59ff SGB II)

Bei Vorliegen der Voraussetzungen für eine Sozialermäßigung kann das Musikschulentgelt für eine Fachbelegung je angemeldetem Kind einer Familie (die Fachbelegung mit dem höchsten Entgelttarif findet grundsätzlich Berücksichtigung) auf Antrag um 75 % des ursprünglichen Betrages ermäßigt werden. Der Antrag muss schriftlich erfolgen, er gilt nicht rückwirkend. Geeignete Nachweise (Kopie des aktuellen Bescheides der zuständigen Behörde) sind vorzulegen.
Die Regelungen des Orchester- und Ensemblerabatts und der Rabatt für Inhaber einer Juleica gelten unverändert.
Alle Unterrichtsformen können für Anspruchsberechtigte um die Leistungen nach dem BuT-Paket reduziert werden. Die Musikschule ist in der Lage, Gutscheine entsprechend direkt abzurechnen.


Für alle Sozialermäßigungsformen gilt:

  • Alle Sozialermäßigungen gelten nur für Kinder/Jugendliche, die ihren Wohnsitz in Bergkamen haben oder eine allgemein bildende Schule in Bergkamen besuchen.
  • Unterricht für Erwachsene kann grundsätzlich nicht ermäßigt werden.
  • Jede weitere Fachbelegung wird mit dem vollen Entgelttarif berechnet. Die Ermäßigung weiterer Fachbelegungen erfolgt auf schriftlichen Antrag nur leistungsabhängig. Die Leistungsüberprüfung erfolgt i. d. R. im Rahmen der jährlichen Zwischenprüfungen. Sie erfolgt durch die Musikschulleitung in Beratung mit der/dem unterrichtenden Instrumentallehrer/in. Ein Anspruch besteht nicht.

 

 

Entgelttabelle/Ermäßigungen zum Download

EntgelttabelleErmäßigungen2020

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