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Leichte Änderung der Corona-Bedingungen

10. 02. 2022

Ab 09.02. gibt es eine kleine Änderung der in unserer vorigen Meldung beschriebenen Corona-Bedingungen für den Musikschulunterricht:

 

Es gelten lt. Corona-Schutzverordnung NRW wieder alle Kinder und Jugendlichen bis einschließlich 17 Jahren als immunisiert (Status 2G).

 

Außerdem gelten alle Schülerinnen und Schüler, auch wenn sie bereits volljährig sind, aufgrund der regelmäßigen Schultests als getestet (Status 2G+).

 

Alle Corona-Bedingungen finden Sie nochmals zusammengefasst auf unserem Aushang.

 

Bild zur Meldung: Leichte Änderung der Corona-Bedingungen

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