Neue Corona-Bedingungen: 2G bzw. 2G+

13. 01. 2022

Ab sofort gelten neue Voraussetzungen für die Teilnahme am Musikschulunterricht:

  • 2G für die Teilnahme am Unterricht mit Mund-/Nasenschutz*
  • 2G+ für die Teilnahme am Unterricht ohne Mund-/Nasenschutz* (Bläser, Sänger, Eltern/Kind-Gruppen)

 


Als immunisiert im Sinne von 2G gelten:

  • vollständig Geimpfte**
  • Genesene (mind. 28 Tage, max. 90 Tage nach dem Infektionsnachweis)


Kinder/Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren sind Immunisierten gleichgestellt!

 

 

Für 2G+ ist zusätzlich eine der folgenden Bedingungen erforderlich:

  • der Nachweis einer Auffrischungsimpfung („Boosterimpfung“) zusätzlich zur Grundimmunisierung, d.h. einer 3. Impfdosis 
  • der Nachweis eines max. 24 Std. alten Antigen-Schnelltests („Bürgertest“) oder eines max. 48 Std. alten PCR-Tests

 

  • Ebenfalls den Status 2G+ haben Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren
  • Ebenfalls den Status 2G+ haben vollständig Geimpfte, deren 2. Impfung mehr als 14 und weniger als 90 Tage zurückliegt
  • Ebenfalls den Status 2G+ haben Genesene, deren infektionsbestätigender PCR-Test mehr als 27 und weniger als 90 Tage zurückliegt
     

 

 

Im Zweifelsfall gelten die Wortlaute der aktuellen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW bzw. der COVID19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung.

 


*  Es ist mindestens ein medizinischer Mund-/Nasenschutz vorgeschrieben. Ausnahmen:

  • Kinder im Vorschulalter benötigen keinen Mund-/Nasenschutz
  • Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 13 Jahren können ersatzweise auf sog. Alltagsmasken zurückgreifen

 

**  Vollständige Impfung: eine der folgenden Voraussetzungen muss erfüllt sein:

  • zwei Impfdosen (auch heterologes Impfschema, d.h. verschiedene Impfstoffe)
  • genesen mit zusätzlich einer Impfdosis
     
 

Bild zur Meldung: Neue Corona-Bedingungen: 2G bzw. 2G+