2G-Beschränkung gilt nicht mehr für 16/17jährige Schülerinnen und Schüler!

06. 12. 2021

Mit der seit 04.12. gültigen Corona-Schutzverordnung wurde die 2G-Beschränkung für Schülerinnen und Schüler angepasst:

Neben Kindern und Jugendlichen bis 15 Jahren gelten nun auch wieder Schülerinnen und Schüler im Alter von 16 und 17 Jahren (aufgrund der regelmäßigen Testungen in den Schulen) den Immunisierten gleichgestellt und dürfen daher auch ohne 2G-Nachweis wieder am Musikschulunterricht teilnehmen!

 

 

Bild zur Meldung: Adam Nieschioruk auf unsplash.com