Neue Corona-Bedingungen: 2G bzw. 2G+
13. 01. 2022
Ab sofort gelten neue Voraussetzungen für die Teilnahme am Musikschulunterricht:
- 2G für die Teilnahme am Unterricht mit Mund-/Nasenschutz*
- 2G+ für die Teilnahme am Unterricht ohne Mund-/Nasenschutz* (Bläser, Sänger, Eltern/Kind-Gruppen)
Als immunisiert im Sinne von 2G gelten:
- vollständig Geimpfte**
- Genesene (mind. 28 Tage, max. 90 Tage nach dem Infektionsnachweis)
Kinder/Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren sind Immunisierten gleichgestellt!
Für 2G+ ist zusätzlich eine der folgenden Bedingungen erforderlich:
- der Nachweis einer Auffrischungsimpfung („Boosterimpfung“) zusätzlich zur Grundimmunisierung, d.h. einer 3. Impfdosis
- der Nachweis eines max. 24 Std. alten Antigen-Schnelltests („Bürgertest“) oder eines max. 48 Std. alten PCR-Tests
- Ebenfalls den Status 2G+ haben Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren
- Ebenfalls den Status 2G+ haben vollständig Geimpfte, deren 2. Impfung mehr als 14 und weniger als 90 Tage zurückliegt
- Ebenfalls den Status 2G+ haben Genesene, deren infektionsbestätigender PCR-Test mehr als 27 und weniger als 90 Tage zurückliegt
Im Zweifelsfall gelten die Wortlaute der aktuellen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW bzw. der COVID19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung.
* Es ist mindestens ein medizinischer Mund-/Nasenschutz vorgeschrieben. Ausnahmen:
- Kinder im Vorschulalter benötigen keinen Mund-/Nasenschutz
- Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 13 Jahren können ersatzweise auf sog. Alltagsmasken zurückgreifen
** Vollständige Impfung: eine der folgenden Voraussetzungen muss erfüllt sein:
- zwei Impfdosen (auch heterologes Impfschema, d.h. verschiedene Impfstoffe)
- genesen mit zusätzlich einer Impfdosis
Bild zur Meldung: Neue Corona-Bedingungen: 2G bzw. 2G+