Neue Corona-Schutzverordnung ab 24.11.

24. 11. 2021

Mit der ab 24.11. gültigen CoronaSchVO des Landes NRW gilt zur Teilnahme an Präsenzangeboten der Musikschule die 2G-Regelung. Davon ausgenommen sind Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 15 Jahren.

Ab einem Alter von 16 Jahren ist der jeweiligen Lehrkraft also vor Unterrichtsbeginn ein Immunisierungsnachweis vorzulegen.

 

Näheres dazu ist unserem aktualisierten Hygiene- und Verhaltenskonzept zu entnehmen.

 

Bild zur Meldung: Fusion Medical Animation auf unsplash.com