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Testpflicht entfällt für Einzel- und Partnerunterricht!

04. 06. 2021

Ab 06.06. ist der Kreis Unna durch die sinkenden Inzidenzzahlen der Inzidenzstufe 2 zugeordnet. Dadurch und durch die zum 05.06. geänderte Corona-Schutzverordnung des Landes ergeben sich ab Montag, 07.06., wieder etwas gelockerte Regelungen:

  • Für Einzel- und Zweierunterricht entfällt die Pflicht zum Nachweis eines negativen Schnelltests!
  • Für größere Gruppen bleibt es bei der Pflicht zur Vorlage eines Negativtestnachweises, der nicht älter als 48 Std. sein darf.
  • Die regelmäßige Teilnahme an in den allgemeinbildenden Schulen regelmäßig durchgeführten Tests erfüllt diese Bedingung, solange kein positives Testergebnis vorliegt.
  • Für vollständig Geimpfte (i.d.R. ist dies 14 Tage nach der 2. Impfung gegeben), Genesene und Kinder bis zum Schuleintrittsalter entfällt die Testpflicht. In den ersten beiden Fällen ist jedoch ebenfalls ein Nachweis erforderlich.
  • Gruppen/Ensembles bis 20 Personen dürfen unter den bekannten Schutzauflagen wieder in Innenräumen proben.
 

Bild zur Meldung: Guido Hofmann auf unsplash.com

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