Änderung/Kündigung

Unterrichtsänderungen treten zum nächstmöglichen Trimester (01.01./01.05./01.09.) in Kraft, sofern von Seiten der Musikschule die Voraussetzungen hierfür gegeben sind.

 

Kündigungen sind nur zum Ende eines Trimesters (30.04./31.08./31.12.) möglich und müssen spätestens einen Monat vor Ablauf des laufenden Trimesters (31.03./31.07./30.11.) in der Geschäftsstelle der Musikschule vorliegen.

 

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